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Haftpflichtrecht

 

Wer den Schaden hat, hat im Bereich des Haftpflichtrechts häufig auch noch viel Mühe und Ärger, wenn es darum geht, die berechtigten Ersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Dabei helfen wir Ihnen.

Im Bereich Haftpflichtrecht, einem Bereich des Versicherungsrechts, sind Sie bei uns in guten Händen. Diese Rechtsmaterie erfordert ein Hohes Maß an Fachwissen.

Sollte Ihnen von Dritte Seite ein Schaden zugefügt worden sein, führen wir für Sie den Kontakt mit dem Gegner, den Versicherungen und den Behörden und sorgen dafür, dass Sie möglichst schnell zu Ihrem Recht kommen. Sollte es bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens aber zu Problemen kommen und die Versicherung nicht das regulieren, was Ihnen zusteht, stehen wir Ihnen aber auch als Ihr Vertreter vor Gericht zur Seite.

Es gibt aber auch Fälle, in denen Ihre eigene Haftpflichtversicherung Probleme bei der Regulierung bereitet. Ein klassischer Fall ist hier, dass man Ihnen eine Verletzung einer vorvertraglichen oder nachvertraglichen Obliegenheit zur Last legt. Auch in solchen Fällen stehen wir Ihnen zu Seite und beraten Sie darüber, was der Versicherer darf und was er nicht darf.

Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahren im Bereich Haftpflichtrecht beraten wir Sie hier auf Fachanwaltsniveau.

 

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