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Spier & Krafeld
Rechtsanwälte & Fachanwälte in Bielefeld

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

 

Im Bereich Bußgeldverfahren und Strafrecht, insbesondere dem Verkehrsstrafrecht, ist Rechtsanwalt Ralph A. Spier Ihr richtigen Partner an Ihrer Seite.

Beide Bereiche erfordern ein umfangreiches Fachwissen, über das wir aus unserer langjährigen anwaltlichen Praxis verfügen.

  • Geblitzt?
  • Abstand nicht eingehalten?
  • Fahrverbot?
  • Unfall?
Bußgeldverfahren

Verkehrsstrafsachen

Unfall, Unfallflucht, Fahrverbot, Fahrerlaubnis

In Verkehrsstrafsachen wie beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) droht Ihnen neben einer Geldstrafe in einigen Fällen auch der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot. Hier übernehmen wir Ihre Verteidigung und begleiten Sie durch das Strafverfahren.

Als Ihr Verteidiger sorgen wir dafür, dass Sie nicht unschuldig belangt werden. Und wenn doch mal etwas passiert sein sollte, wofür Sie verantwortlich sind, helfen wir Ihnen dabei möglichst glimpflich aus der Sache herauszukommen.

Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten, erarbeiten mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und geben für Sie eine Einlassung ab. Wir begleiten Sie bei Ihrer Vernehmung und verteidigen Sie vor Gericht.

  • Unfallflucht?
  • Alkohol am Steuer?
  • Fahrlässige Körperverletzung?
  • Fahrverbot?
  • Entzug der Fahrerlaubnis?
Verkehrsstrafsachen

Bußgeldangelegenheiten

Private und gewerbliche Verkehrsdelikte

In Bußgeldangelegenheiten können eine Vielzahl von Vorwürfen gegen Sie erhoben werden. Am häufigsten werden die folgenden Vergehen geahndet:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Trunkenheitsfahrt
  • Drogenfahrt
  • zu dichtes Auffahren
  • Handy am Steuer
  • uvm.

 

In vielen Fällen droht dann neben einem Punkteeintrag im Fahreignungsregister in Flensburg und einem Bußgeld auch ein Fahrverbot bis zu drei Monaten oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn Sie beruflich auf die Nutzung eines Fahrzeugs angewiesen sind, geht es in solchen Fällen schnell um Ihre Existenz. Wir übernehmen Ihre Verteidigung. Wir überprüfen das angewendete Messverfahren und erarbeiten für Sie eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie. Daneben unterstützen wir Sie auch, wenn es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht.

Im Bereich Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht sind Sie bei uns in guten Händen. Wir beraten und vertreten Sie auf Fachanwaltsniveau.
 

Bußgeldangelegenheiten

Sonstige Streitigkeiten

Kauf, Verkauf und Reparatur von Fahrzeugen
Auch wenn Sie Streit mit Ihrem Autohändler oder Ihrer Werkstatt haben sind wir für Sie da.

Gewerblicher Kraftverkehr
Auch bei Vorwürfen der Lenkzeitüberschreitung oder wegen Verstößen gegen die Ladungssicherung stehen wir Ihnen zu Seite.
 

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